Beratungshilfe über AnwaltOnline - Die schnelle Lösung für kompetenten Rechtsrat!
Nach dem Beratungshilfegesetz können finanzschwache Rechtssuchende Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Dies betrifft z.B. Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
Beratungshilfe kommt bei Rechtsproblemen auf fast allen Gebieten in Betracht. Sie umfasst:
- Mündliche oder schriftliche Beratung durch den Rechtsanwalt; bei AnwaltOnline wird in der Regel schriftlich beraten.
- Außergerichtliche Vertretung des Mandanten.
- Mitwirkung bei der außergerichtlichen Regelung des Streitfalls.
- Mitwirkung beim Abschluss von Verträgen, z. B. Arbeits- und Mietverträgen.
Wer trägt die Kosten?
Die Anwaltsgebühr für die Beratungshilfe trägt die Staatskasse. Der Rechtssuchende muss lediglich einen Anteil von 10,00 EUR selbst zahlen, der ihm vom Anwalt aber erlassen werden kann. Wir teilen Ihnen nach Erhalt Ihrer Anfrage mit, ob dies auch in Ihrem Fall möglich ist!
Wie erhalten Sie Beratungshilfe durch unsere Anwälte?
Zunächst müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen und dieses dem Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie wohnen, vorlegen. Das amtliche Antragsformular und weitere Hinweise erhalten Sie unter folgendem Link.
Das betreffende Amtsgericht stellt Ihnen dann einen Berechtigungsschein aus.
Sie schildern AnwaltOnline Ihr Problem und fügen eine Kopie des Berechtigungsscheins bei.
AnwaltOnline teilt Ihnen die Anschrift des für den Fall zuständigen Anwalts mit, dem das Original des Berechtigungsscheins zu übersenden ist.
Der Anwalt berät Sie – in der Regel schriftlich – und vertritt Sie auf Wunsch auch außergerichtlich mit dem Ziel, Ihr Problem ohne Rechtsstreit zu lösen.
Dieses Angebot gilt nur dann, wenn der orginal Beratungshilfeschein eingesendet wird und nur für Rechtsfragen nach bundesdeutschem Recht. Wir behalten uns das Recht vor, Anfragen im Einzelfall abzulehnen, wenn sich diese für eine Online-Beratung nicht eignen.